Bei einer „klassischen“ Warenkreditversicherung schließt der Lieferant mit der Versicherung einen Vertrag zur Absicherung seiner offenen Forderungen. Hier muss der Lieferant einen signifikanten Eigenanteil der jeweiligen Warenkreditversicherung tragen.
In der Absicherung über euro delkredere ist der Kunde (=Warenabnehmer) der Initiator der Absicherung. Der Lieferant muss hier keinen Eigenanteil übernehmen, seine Außenstände sind dem Kunden gegenüber in der Regel komplett abgesichert.